Ein Arbeitnehmer kommt für eine „Mehrarbeitsschicht“ auf das Werksgelände. Noch bevor die Schicht beginnt, geht er wieder heim. Die Nachtschicht leistete er nicht, ließ sich diese aber trotzdem bezahlen. Zeugen für sein Verhalten gab es nicht, wohl aber Videoaufnahmen von einer Videokamera am Tor zum Werksgelände.
Darf das Arbeitsgericht die Aufnahme verwenden, obwohl sie „ein bisschen“ gegen den Datenschutz verstößt?
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https://datenschutz-prodatis.com/nl/Video_als_Beweis_fuer_Arbeitszeitbetrug.pdf