Für Urlaubsrückkehrer gibt es unterschiedliche Pflichten in Bezug auf die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat auf seiner Webseite eine Veröffentlichung zu diesem Thema bekannt gegeben, in der es insbesondere um den Aspekt der Dokumentation von Beschäftigtendaten geht.
Link zur Veröffentlichung:
https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/Pressearbeit/20210722_Testpflicht_fr_Urlaubsrckkehrer.pdf
Durch ausführliche FAQs zu Fragen und Maßnahmen von Arbeitgebern zum Schutz vor Corona-Infektionen wurde vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen auf seiner Webseite kürzlich informiert.
Link zu den FAQs:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Personalwesen/Inhalt/Corona/Corona.html