Selbstauskunft über Reisetätigkeiten

Auf Grund aktueller Anfragen stellen wir Ihnen gern ein Muster für die Abfrage in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur „Selbstauskunft über Reisetätigkeiten“ inkl. obligatorischer Informationspflichten zur Verfügung. Bitte passen Sie dieses Muster vor Verwendung auf Ihre Situation an.

Download Muster „Selbstauskunft über Reisetätigkeiten“:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/selbstauskunft_reisetaetigkeiten.docx

Wichtiger Hinweis: Dieses Muster beinhaltet den aktuellen Stand der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und muss bei eventuellen zukünftigen Aktualisierungen durch das Gesundheitsamt angepasst werden.
Für die Selbstauskunft gelten aus Sicht des Datenschutzes insbesondere folgende Grundlagen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Erheben, Speichern Verwenden etc.) von personenbezogenen Daten:

  • Art, 6 Abs. 1 lit c) DSGVO: die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt; in Verbindung mit Erwägungsgrund 41 – Rechtsgrundlagen und Gesetzgebungsmaßnahmen
  • Art. 6 Abs. 1 lit. d) DSGVO: die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützenin Verbindung mit Erwägungsgrund46 – Lebenswichtige Interessen
  • Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO:  die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt; in Verbindung mit den Erwägungsgründen47 – Überwiegende berechtigte Interessen, 48 – Überwiegende berechtigte Interessen in der Unternehmensgruppe
  • Art. 9 DSGVO Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Verbindung mit den Erwägungsgründen46 – Lebenswichtige Interessen, 51 -Besonderer Schutz sensibler Daten, 52 – Ausnahmen vom Verbot der Verarbeitung sensibler Daten,
    53
     – Verarbeitung sensibler Daten im Gesundheits- und Sozialbereich, 54 – Verarbeitung sensibler Daten zu Zwecken der öffentlichen Gesundheit und § 22 BDSG Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Unten nachfolgendem Link finden Sie die neue „Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV“)“ für Deutschland aus dem Februar 2020.
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Eilverordnung_Meldepflicht_Coronavirus.pdf

Wichtige Hinweise:

  • Es ist anzunehmen, dass solche Verordnungen für die jeweiligen europäischen Länder ebenfalls erlassen wurden und durchaus unterschiedliche Inhalte und damit auch Datenabfragen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ermöglichen bzw. zur Pflicht machen.
  • Bitte beachten Sie auch die jeweils gültigen Gesetze zum Infektionsschutz u.a. In diesen Fällen ist die DSGVO den lokalen Gesetzmäßigkeiten dann auch untergeordnet.
  • Des Weiteren sind die Grundsätze gemäß Art. 5 DSGVO zur Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung etc. zu beachten.
  • Falls sie von der Selbstauskunft Gebrauch machen, ergänzen Sie bitte unbedingt Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.