Die Überwachung der eigenen Büroräume oder des Firmengeländes ist eine Maßnahme, die in das Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen Mitarbeiters, Kunden oder Geschäftspartners, der zu Besuch ist, eingreift. Nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und auch dem neuen Bundesdatenschutzgesetz müssen vor der Installation und Inbetriebnahme viele Einzelheiten beachtet und Dokumentationen, wie Informationen zur Verarbeitung der Daten an Betroffene erstellt werden. Auch das Anbringen eines Piktogramms ist eine gesetzliche Pflicht.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine praxisnahe Broschüre zur Videoüberwachung herausgebracht, in der die wichtigsten Fragen beantwortet werden.
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Praxisreihe-5-Videoueberwachung.pdf
Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der internen Dokumentation.