In Zusammenarbeit mit unseren Kunden haben wir das HintPortal entwickelt, das praxisorientiert und einfach die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes umsetzt. Gleichzeitig können Sie auch Hinweise in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entgegennehmen.
Durch unseren sicheren und digitalen Meldekanal ermöglichen Sie es Ihren Beschäftigten oder auch Geschäftspartnern vertraulich auf Missstände wie Korruption, Amtsmissbrauch oder Diskriminierung intern aufmerksam zu machen, bevor Beschwerden an die Öffentlichkeit gelangen.
Ihr Nutzen
- In wenigen Schritten compliant
- Übersichtliche Verwaltung von eingegangenen Hinweisen, ob anonym oder persönliche Meldung
- Automatische und fristgerechte Bestätigung des Eingangs an den Hinweisgeber
- Lückenlose Dokumentation der Hinweise vom Eingang bis zur Archivierung
- Schnelle Integration durch einen Hyperlink auf Ihrer Webseite
- Schutz und Vertraulichkeit des Hinweisgebers während der Bearbeitung der Meldung und danach
Zusätzlich zur Nutzung unseres HintPORTALs übernehmen wir auf Wunsch die Aufgabe der sogenannten internen Meldestelle Ihres Unternehmens / öffentlichen Einrichtung und stellen einen direkten Ansprechpartner für die Kommunikation mit dem Hinweisgeber und dem Auftraggeber zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.hint-portal.com
Sollten wir Sie bereits im Datenschutz als externe Datenschutzbeauftragte betreuen, erhalten Sie Sonderkonditionen bei der Nutzung unseres HintPortal.
Bitte beachten Sie:
Unternehmen und öffentliche Verwaltungen mit 250 oder mehr Beschäftigten hatten bis Anfang Juli 2023 die Frist, die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes umzusetzen. Der Stichtag für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen mit 50 bis 249 Beschäftigten ist der 17.12.2023. Dabei sind interne Meldestellen und Konzepte zum Schutz von Hinweisgebern einzurichten.
Für Fragen oder eine Live-Demonstration stehen wir Ihnen gern unter 0351 266 23 30 zur Verfügung.