die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 für alle Unternehmen und öffentliche Stellen gültig. Bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Forderungen gibt es jedoch immer wieder Fragen.
Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat für einige Themen hilfreiche Stellungnahmen entwickelt. Nachfolgend haben wir Ihnen die Materialien zum Thema Auftragsverarbeitung gem. Art. 26-28 DSGVO zusammengestellt.
1. Abgrenzung Auftragsverarbeitung – Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Abgrenzung_Auftragsverarbeitung.pdf
2. Amtssprache der Dokumentation zum Datenschutz – Was verlangt die Aufsichtsbehörde?
https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Amtssprache.pdf
3. Benötigt ein Steuerberater einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Steuerberater_keine_ADV.pdf