Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung hat das umfangreiche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und wurde nun am 4.05.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit bleiben bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 28.05.2018 noch zwei Jahre, um interne Prozesse zu überprüfen, Verträge nach zu verhandeln und Einwilligungserklärungen anzupassen.
Durch die Öffnungsklauseln in vielen Artikeln der Verordnung ergeben sich jedoch auch noch Möglichkeiten, Artikel nach nationalem Recht anzupassen.
Dies müsste durch den deutschen Gesetzgeber ebenfalls innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen.
Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der geplanten Anforderungen an den Datenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung:
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Eine ausführliche Gegenüberstellung der Gesetzgebung durch das BDSG und der zukünftigen rechtlichen Situation nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter folgendem Link:
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Das Amtsblatt ist unter folgendem Link abrufbar:
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