ePrivacy Verordnung

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung gilt ab 25. Mai 2018 zum Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Neben dieser Grundverordnung soll ab Mai noch eine weitere gesetzliche Grundlage speziell den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel regeln: die ePrivacy Verordnung.

Dabei soll insbesondere auf die Herausforderungen bei der elektronischen Kommunikation als Bestandteil der Digitalisierung eingegangen werden mit dem Ziel, europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer im digitalen Markt zu schaffen.

Die Verhandlungen dazu sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Ein Infoblatt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) informiert über die Kernpunkte der Verhandlungen.

[link_button size=“small“ color=“#7185b2″ target=“blank“ align=“none“ link=“https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DatenschutzKompaktBlaetter/ePrivacy.pdf“ title=“ePrivacy“]ePrivacy-Verordnung[/link_button]

 

für Fragen dazu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.