DSK und EDSA: Trotz Standardvertragsklauseln die Rechtslage prüfen

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) weisen darauf hin, dass auch bei Nutzung der neuen EU-Standardvertragsklauseln, eine Prüfung der Rechtslage im Drittland erfolgen muss, wenn personenbezogene Daten in solche übermittelt werden.

Weitere Informationen:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/rechtslage_pruefen.pdf