Werden von Datenschutz-Aufsichtsbehörden Bußgelder oder andere Sanktionen gegen Unternehmen ausgesprochen, soll dies der Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus der DSGVO dienen.
Warum hört man so wenig über deutsche Bußgelder?
Tatsächlich verhängen die deutschen Datenschutzbehörden jedes Jahr zahlreiche Bußgelder – allein in Berlin waren es 2022 ganze 326 Fälle, im Vergleich dazu in ganz Spanien 378. Dennoch bleiben die meisten davon unter dem Radar. Der Grund: In Deutschland gibt es keine Verpflichtung, verhängte Bußgelder zu veröffentlichen. Anders als in Spanien oder Schweden, wo Behörden die Verstöße transparent machen, erscheinen hierzulande nur vereinzelt Informationen in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Aufsichtsbehörden oder in Pressemitteilungen.
Europäischer Vergleich: Mehr Transparenz anderswo
Im Gegensatz zu den deutschen Behörden setzen Aufsichtsbehörden in anderen EU-Ländern auf mehr Offenheit, z.B.:
- Spanien veröffentlicht Bußgelder direkt auf der Webseite der Datenschutzbehörde.
- Schweden informiert über Datenschutzverstöße sowohl online als auch in Newslettern.
- Italien nutzt die Veröffentlichung von Bußgeldern sogar als ergänzende Sanktion.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die geringe Sichtbarkeit von DSGVO-Verstößen in Deutschland darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Bußgelder verhängt und Sanktionen ausgesprochen werden, insbesondere für „Wiederholungstäter“.
Um Datenschutz-, Compliance- und monetäre Risiken frühzeitig für Ihr Unternehmen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen, sollten Ihnen diese bekannt sein. Wenn Sie sich über die Vergabe von DSGVO-Bußgeldern in Deutschland informieren möchten, erhalten Sie Zusammenfassungen in den Tätigkeitsberichten des Datenschutzbeauftragten im jeweiligen Bundesland. Des Weiteren können Sie sich auf europäische Vergleiche stützen.
Eine aktuelle Übersicht über verhängte Strafen finden Sie unter:
https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank/