Die Firma Apple erfasst durch Bildaufnahmen per Fahrzeug oder zu Fuß seit 2019 Umfelddaten. Unter Umfelddaten sind Straßen und andere öffentliche Bereiche zu verstehen. Die jeweiligen Zeitpläne für die Aufnahmen werden vorab auf der Website von Apple veröffentlicht:
https://maps.apple.com/imagecollection
Apple nutzt diese Aufnahmen für seine eigenen Dienste, wie Apple Maps, beispielsweise zur verbesserten Navigation. Im Frühjahr 2022 hat Apple begonnen, diese Aufnahmen auch für das Feature „Look-Around“ zu nutzen. Diese funktioniert ähnlich wie „Google Street View“ und zeigt auch Häuserfronten an.
Betroffene Personen haben aufgrund der datenschutzrechtlichen gesetzlichen Vorgaben einen Anspruch auf Information über Art und Zwecke der Kameraaufnahmen und können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bilder bereits für das Look-Around-Feature verwendet werden und auch unabhängig davon, ob die Aufnahmen bereits gemacht worden sind. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, z.B. bei der unverpixelten Darstellung der eigenen Häuserfront.
Betroffene Personen in Deutschland, die ihre Rechte geltend machen wollen, z.B. Datenschutzbeschwerden, können diese direkt an die Datenschutzaufsicht in Irland schicken oder an das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) richten. Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Informationsseite zum Thema Apple Kamerafahrten veröffentlicht, welche Betroffene u.a. bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen soll.
Zur Informationsseite des BayLDA:
https://www.lda.bayern.de/de/thema_apple_kamerafahrten.html