Datenschutz in Kitas

Personenbezogene Daten von Kindern verdienen besonderen Schutz

Kinder sind zwar nicht geschäftsfähig, dennoch Träger von Rechten, auch, was Datenschutz angeht. Aufgrund der Unkenntnis ist dem Kind allerdings nur wenig bewusst, was es heißt, seine Daten vor Diebstahl und Missbrauch zu schützen.

Drum ist es besonders wichtig, sich stetig in dieser ohnmächtigen Situation der Kinder einzufühlen, was ihre eigenen Daten betrifft, denn anders als Erwachsene können Kinder meist nur durch ihre Eltern und / oder Erziehungsberechtigten Einwilligung und Widerspruch geben.

Als Erzieher in einer Kita wissen Sie, wie intim und persönlich die vielen Dinge sind, die Sie bei Ihrer pädagogischen Arbeit beinahe täglich erfahren:

  • Adresse
  • Geburtsdatum / Alter
  • Familie
  • Krankheiten / Impfungen

Doch auch die unscheinbaren Dinge, von denen man denkt, ein Laie könnte damit kaum etwas anfangen, kann in den Händen Unbefugter eine wahre, dunkle Goldgrube sein. Halten Sie als pädagogischer Mitarbeiter daher genauso die Geheimhaltung bei, wenn es um speziellere Daten geht wie:

  • Dem aktuellen Entwicklungsstand des Kindes
  • Portfolio
  • In welcher Gruppe das Kind betreut wird
  • Aushänge („Wir haben Läuse in unserer Kita“)
  • Garderobenschilder
  • Dokumentation (Beobachtungsbögen, Analysen etc.)

Datenschutz: Einwilligung von Minderjährigen

Die Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft ist in der DSGVO Art. 8 verankert. In dieser wird beschrieben, dass eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erst rechtens ist, wenn der Beteiligte das 16. Lebensjahr vollendet hat. Da dies bei Kitakindern nicht der Fall ist, greift hierbei die Regelung, dass Träger der elterlichen Verantwortung, also Erziehungsberechtigte, diese Einwilligung übernehmen. Die Kitaleitung muss sich als Verantwortlicher vergewissern, dass die Einwilligung rechtens ist.

Beim Umgang mit Daten von Kindern müssen Erzieher sensibilisiert und Eltern beruhigt sein

Was müssen Erzieher beim Datenschutz beachten?

Keine Aufnahmen ohne Einwilligung der Eltern!

Als Erzieher obliegt man der Verpflichtung, jegliche Entwicklungsschritte zu dokumentieren. Dabei zählt auch das Filmen oder Fotografieren der Kinder. Beachten Sie hier aber, dass dies ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht erlaubt ist. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Kitaleitung nach.


Tratschen ist unprofessionell und zudem verboten!

„Die Marie wohnt ja jetzt in der Hauptstraße.“

Überlegen Sie es sich lieber zweimal, ob Sie der guten Freundin erzählen, was im Kitaalltag genau passiert ist. Besonders bei intimen Daten wie Krankheiten, Adressen oder familiären Situationen könnten sich die Daten wie ein Lauffeuer verbreiten und schädigend für die Betroffenen wirken. Hören Sie hierbei nicht nur allein auf ihr Gewissen, sondern machen Sie sich bewusst, dass sie selbst mit unterschwelligen Gesprächen Datenschutzverstöße begehen.


Vorsicht bei Tür-Und-Angel-Gesprächen!

Jeder Erzieher kennt die Situation: Man ist bereits auf dem Sprung und kommt vielleicht gerade an der Tür zum Gruppenraum eines Kollegen rein. Dort bleibt man schnell stehen und sagt ihm fix, dass der kleine Felix die Masern hat und deswegen die nächsten Tage nicht kommt. Auch solche kleinen Botschaften können schnell Mal auf die falschen Ohren treffen und dies gilt es unbedingt zu vermeiden! Nehmen Sie sich die Zeit und den Raum, um ruhig mit den Kollegen über wichtige Zwischennachrichten zu reden.

Was muss die Kitaleitung beim Datenschutz beachten?

Beugen Sie Diebstahl und Einsicht von Dritte vor!

Vermeiden Sie es, Ihr Büro mal schnell zu verlassen im Gedanken, dass schon niemand rangehen wird. Schützen Sie Ihren Computer mit einem Passwort, sperren Sie ihn bei jedem Verlassen des Raumes und schließen Sie die Tür ab. Auf diese Weise gewährleisten Sie eine gute Datensicherheit.


Laden Sie keine Bilder ohne Einwilligung ins Internet hoch!

Das Internet ist ein freier Raum, auf das so gut wie jeder Mensch einen Zugriff hat. Bilder von Kindergesichtern sind im Internet eine große Diskussionsgrundlage und das nicht ohne Grund! Vor allem in er heutigen Zeit kann mit KIs aus den einfachsten Fotos und Videos inzwischen Unvorstellbares erstellt werden.

Auch wenn Sie eine Einwilligung zur Erstellung von Fotos haben, so benötigen Sie eine weitere Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Bilder. Hierzu sollten Sie die Eltern beraten, sie über die Konsequenzen aufklären und den Zweck der Veröffentlichung erläutern.

Beachten Sie: Die Einwilligung muss VOR der Veröffentlichung bestehen. Eine Veröffentlichung vor einer Einwilligung ist nicht rechtens und verstößt gegen die DSGVO!


Schulen Sie regelmäßig Ihre Mitarbeiter!

Da das Medienleben sich kontinuierlich verändert, gibt es auch immer wieder Aktualisierungen bei den gesetzlichen Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre pädagogischen Fachkräfte auch im Thema Datenschutz aktuell und fit bleiben. Recherchieren Sie nach geeigneten Schulungen und halten Sie sich selbst am Laufenden, was die DSGVO belangt, um Ihre Mitarbeiter zu informieren.

Sicher beraten!

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