Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU – DSGVO) ist in Kraft getreten – gesetzliche Neuerungen und nötige Anpassungen
Es besteht dringender Handlungsbedarf, sollten Sie noch nicht bereit sein! Wir unterstützen Sie hierbei gern als externer Datenschutzbeauftragter mit unserer DSGVO Beratung
Seit 25. Mai 2018 hat die EU – Datenschutzgrundverordnung (EU – DSGVO) die bisherigen gesetzlichen Regelungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgelöst.
Nahezu jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten (Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiterdaten) verarbeitet, ist von diesen Änderungen stark betroffen. Es gilt, Strukturen und Prozesse den neuen Regelungen anzupassen und den erweiterten Informationspflichten nachzukommen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Bußgelder für Verstöße drastisch angehoben werden. Bis zu 10 Mio. € bzw. 2 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes oder bis zu 20 Mio. € bzw. 4 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes. Bisher wurden Verstöße „lediglich“ mit 50.000 € bis 300.000 € geahndet.
Wir beraten Sie gern zu den gesetzlichen Neuerungen, die Anpassungen an Strukturen und Prozessen notwendig machen und unterstützen Sie bei den damit verbundenen Dokumentationspflichten. Beachten Sie, dass diese DSGVO Beratung i.d.R. mit bis zu 80% gefördert werden können.