Good Practice bei technischen und organisatorischen Maßnahmen

Die DSGVO fordert von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern in Art. 32 DSGVO ein Schutzniveau, das dem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessenen ist. Dabei sollen zur Gewährleistung der Sicherheit der insbesondere die Risiken berücksichtigt werden, die aus einer Verletzung der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der personenbezogenen Daten, der an deren Verarbeitung beteiligten IT-Systeme, Dienste und Fachprozesse hervorgehen können. Ziel ist es, diese Risiken einzudämmen, indem wirksame technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) umgesetzt werden. Da die DSGVO technikneutral formuliert wurde, finden sich darin jedoch keine konkreten Maßnahmen, die Schritt für Schritt abgearbeitet werden können.

Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht hat nun eine Checkliste für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht, um eine Auswahl an TOM anzubieten, die bei geläufigen Verarbeitungstätigkeiten innerhalb eines Betriebs verwendet werden können. Es werden häufig in der Praxis adressierte Punkte behandelt wie bauliche Schutzmaßnahmen, Einsatz von mobilen Endgeräten, internetfähige Arbeitsplatzumgebung und Sensibilisierung von Mitarbeitern – dies entspricht einem generischen Ansatz bei IT-gestützten Datenverarbeitungen. (Quelle: BayLDA)

Donwload Checkliste:
https://www.lda.bayern.de/media/checkliste/baylda_checkliste_tom.pdf