Datenschützer setzen sich für „digitale Souveränität“ der öffentlichen Verwaltung ein – Datenschutzkonferenz fasst verschiedene Beschlüsse

Die DSK hat eine Reihe von Handlungsempfehlungen zur digitalen Souveränität verabschiedet und fordert in diesen Bund, Länder und Kommunen dazu auf, langfristig nur Hard- und Software-Produkte einzusetzen, die den Verantwortlichen die ausschließliche und vollständige Kontrolle über die von ihnen genutzte Informationstechnik belässt.

Aus der Sicht der Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung bedeutet Digitale Souveränität insbesondere, eigenständig entscheiden zu können, wie die in Art. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) formulierten Ziele im Einklang mit den in Art. 5 DS-GVO festgelegten Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung und Sicherheit der Verarbeitung, umzusetzen sind. Dies erfordert nach Ansicht der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) Wahlfreiheit und vollständige Kontrolle der Verantwortlichen über die eingesetzten Mittel und Verfahren bei der digitalen Verarbeitung von personenbezogenen Daten, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des jeweiligen Auftragsverarbeiters.

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https://datenschutz.prodatis.com/downloads/top8_entschliessung_digitale_souveraenitaet.pdf