Mit Inkrafttreten der DS-GVO tauchten viele Berichte über Fotografie und Datenschutz auf. Diese lesen sich häufig so, als ob die gesetzliche Vorschrift den Fotografen ihre Arbeit im öffentlichen Raum unmöglich machen würde. Dies und falsche Annahmen sowie Hinweise halten sich immer noch hartnäckig.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationssicherheit Baden-Württemberg hat sich mit dem Thema näher beschäftigt und klärt über Irrtümer auf.