Leistungsdaten in Echtzeit: Wann ist die Erhebung datenschutzrechtlich zulässig?

Wollen Unternehmen die Leistung und das Verhalten ihrer Beschäftigten überwachen, ist dies entweder gar nicht oder nur unter engen Voraussetzungen möglich. Hinweise dazu gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover. In dem Fall, den das VG Hannover entschieden hat, betreibt das verantwortliche Unternehmen ein Logistikzentrum auf einer Betriebsfläche von 64.000 qm mit bis zu 2.200 Beschäftigten, die im Durchschnitt pro Tag 220.000 Pakete für den Versand abfertigen. Das entspricht 153 Paketen pro Minute.

Da der Paketversand einer Termingarantie unterliegt, stehen zwischen Auftragseingang und der Übergabe der Pakete an ein Transportunternehmen nur etwa vier Stunden zur Verfügung. Die Beschäftigten arbeiten mit Handscannern, die in Echtzeit jeden Arbeitsschritt dokumentieren und das Unternehmen verwendet diese minutengenauen Leistungswerte, um die Logistikprozesse zu steuern, so z.B. auf eine zu langsame Abfertigung von Paketen in einzelnen Prozessbereichen durch Umverteilung von Beschäftigten zu reagieren.

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https://datenschutz-prodatis.com/nl/Leistungsdaten_in_Echtzeit.pdf