Krankmeldung per WhatsApp

Briefe verschicken große Teile der Bevölkerung kaum noch. Viele haben nicht einmal mehr Umschläge und Briefmarken im Haus. Kein Wunder, dass manche Unternehmen auch bei einer Krankmeldung auf Übermittlung mittels WhatsApp setzen.

Die Datenschutzaufsicht Rheinland-Pfalz will davon allerdings nichts wissen. Sie schreibt hierzu, Messenger-Dienste würden sich auf keinen Fall dafür eignen, „um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten, wie beispielsweise die Kopie einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zu kommunizieren.“ Gegenüber den Unternehmen, bei denen dies trotzdem üblich war, hat sie Verwarnungen ausgesprochen. Offensichtlich blieb es nur deshalb bei einer Verwarnung, weil die Unternehmen nach entsprechenden Beschwerden von sich aus angekündigt hatten, die betriebliche Nutzung von WhatsApp einzustellen.

Die Datenschutzaufsicht betont, dass sie betriebsinterne WhatsApp-Gruppen generell für nicht vereinbar mit dem Datenschutz hält. Dies liege daran, dass „mit Blick auf die nicht zu unterbindenden Datenübertragungen in die USA eine datenschutzkonforme Nutzung in aller Regel nicht sichergestellt werden kann.“

Quelle: Datenschutzaufsicht Rheinland-Pfalz, Tätigkeitsbericht 2021, Seite 28.

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https://www.zaftda.de/tb-bundeslaender/rheinland-pfalz/landesdatenschutzbeauftragter-5/811-30-tb-lfd-rheinland-pfalz-2021-o-drs-nr-vom-08-09-2022/file